Schild mit der Aufschrift Afrikanische Schweinepest im Wald

Seuchenbekämpfung

Wie geht Hessen vor, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen?

Nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ist die Eindämmung der Seuchenausbreitung und die Verhütung eines Eintrags in die Hausschweinepopulation oder weitere Wildschweinpopulationen die wichtigste Maßnahme. Es werden sogenannte Sperrzonen eingerichtet. Sperrzonen sind Gebiete, in denen aufgrund des amtlich festgestellten Ausbruchs einer Tierseuche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung getroffen werden. Informationen zu den aktuell in Hessen geltenden Zonen finden Sie unter Aktuelles Seuchengeschehen.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Ausbreitung der Seuche in Gebiete, die keinen Beschränkungen unterliegen, zu verhindern. Hierzu müssen die im Seuchenausbruchsgebiet lebenden und mit dem Virus infizierten Wildschweine in dem betroffenen Gebiet gehalten werden. Dies kann unter anderem durch eine Umzäunung des Gebietes erreicht werden.

Hygiene ist entscheidend

Zudem kommt der Einhaltung strikter Hygienerichtlinien in der Schweinehaltung eine bedeutende Rolle zu. Die Einhaltung aller empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen ist unabdingbar. Zusätzlich gelten strengere Regeln in den von der ASP betroffenen Zonen.

Daneben stellt die Früherkennung eine wichtige Maßnahme dar. Die beobachtende Überwachung der Wildschweinepopulationen sowie die zeitnahe Meldung aller Vorkommnisse - wie die Zunahme der Zahlen gefallener Wildschweine sowie die unverzügliche Einsendung von Proben von tot aufgefundenen oder krank angesprochenen Tieren sind in diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig. Hier sind die Veterinärbehörden auf die Unterstützung durch die Jägerinnen und Jäger, Tierhalterinnen und -halter sowie praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte angewiesen.

Tote oder auffällige Wildschweine melden

Auch Sie können mithelfen und tote oder auffällige Wildschweine melden.

Seuchenbekämpfung mit Fallen

Um die Afrikanische Schweinepest weiter einzudämmen werden in der Sperrzone II Fallen – sogenannte Saufänge – eingesetzt. Saufänge sind eine bewährte Maßnahme der Seuchenbekämpfung, die bereits im europäischen Ausland sowie in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zum Einsatz kommen. Ausschließlich der Saufang ermöglicht es, ganze Gruppen auf einmal zu erlegen, ohne die Tiere zu beunruhigen und eine Verbreitung der Seuche in bisher noch nicht infizierte Gebiete zu vermeiden.

Auch die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen, Dr. Madeleine Martin, hat sich mit dem Thema Saufänge beschäftigt und weiß: „Hessen hat intensiv dazu geforscht und diese Fallen getestet. Das hier gewählte Modell, das sich in dem Forschungsprojekt als geeignet erwies, ist akzeptabel und wird auch dem Tierschutz am ehesten gerecht. Der Einsatz von Fallen ist für die Tiere immer eine Belastung, gleichwohl lassen die EU-Vorschriften zur Seuchenbekämpfung der Hessischen Landesregierung keinen Spielraum.“

Wie erfolgt die Bergung der Wildschweinkadaver?

An den Kadavern, die große Mengen an Viruspartikeln enthalten, können sich andere Schweine leicht anstecken. Aus diesem Grund müssen die Kadaver aus dem Wald rasch entfernt werden. Dabei sind strenge Hygienevorschriften zu beachten.

Die Bergung wird von speziell dafür ausgebildeten Bergeteams durchgeführt. Bergen Sie tote Wildschweinkadaver daher bitte nicht eigenständig.

Für die Bergung werden von den Kommunen vor Ort Sammelplätze eingerichtet, auf denen die geborgenen Wildschwein-Kadaver sicher bis zur Abholung und Entsorgung gelagert werden. Diese Sammelplätze werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten betrieben.

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