Jagd

Dein Handeln zählt!

Als Jägerin oder Jäger können Sie mit Ihrer Expertise dazu beitragen, die Afrikanische Schweinepest (ASP) so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen. Das Land Hessen und seine Bürgerinnen und Bürger freuen sich über Ihre Beteiligung. Von der Unterstützung bei der Suche nach toten Wildschweinen im Wald, über Probenahmen von tot aufgefundenen Tieren bis hin zur Jagd gibt es viel zu tun. Auch Präventionsmaßnahmen spielen eine große Rolle. Was Sie tun können und wer Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind, erfahren Sie auf dieser Seite.

Das können Sie tun:

Unterstützen Sie die behördlichen Maßnahmen und beachten Sie die verordneten Jagdeinschränkungen. Zusammenfassend gilt:

  • In der Sperrzone I sind neben Ansitzen auch Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen möglich. Hier ist eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild von essentieller Bedeutung, um Infektionsketten zu unterbrechen und damit eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Die Checkliste BewegungsjagdenÖffnet sich in einem neuen Fenster bietet Ihnen wichtige organisatorische Hinweise für die Durchführung von Bewegungsjagden in der Sperrzone I.
  • In der Sperrzone II ist die Einzeljagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) und Prädatoren tagsüber im Offenland mit Abstand zu Schwarzwildeinständen wieder möglich. Allerdings nur außerhalb des Kerngebietes sowie außerhalb von Gemeinden rund um positive ASP-Funde.
  • Möglich ist auch die Jagd auf Federwild (auf Antrag und mit Abstand zu Schwarzwildeinständen), beispielsweise die Rabenkrähe.
  • Nördlich des Mains, das betrifft insbesondere den Main-Taunus-Kreis, ist darüber hinaus aufgrund des nun fertiggestellten Festzauns entlang der A 60 und der besonderen geographischen und infrastrukturellen Gegebenheiten auch die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder erlaubt, auch zur Nachtzeit.

Die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte veröffentlichen in Allgemeinverfügungen die jeweils entsprechend gültigen Regelungen, die Sie auf den Webseiten der Kreise finden.

Übersicht der Sperrzonen mit interaktiver Karte

Für die Probenahme zahlt das Land Hessen in ASP-freien Gebieten eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro an Jagdausübungsberechtigte für das Auffinden und Beproben von Indikatortieren (Fallwild, Unfallwild sowie schwerkrankes Wild gem. § 22a Bundesjagdgesetz).. Außerdem können die Proben mit bereits voradressierten Umschlägen für den Absender kostenfrei direkt an das Hessische Landeslabor verschickt werden. Sie erhalten diese Umschläge bei den Veterinärbehörden der jeweiligen Kreise. Ganz wichtig: Bitte geben Sie immer die Koordinaten des genauen Fundortes des toten Wildschweines an. Die Bergung der Wildschweinkadaver erfolgt wiederum durch geschultes Personal der Veterinärbehörden.

 

Zusätzlich ist eine vermehrte Bejagung von Wildschweinen in den angrenzenden Gebieten, außerhalb der Sperrzonen, in denen das Virus der Afrikanischen Schweinepest nicht nachgewiesen wurde und keine Auflagen gelten, wichtig. Auch hier können Sie mit der Jagd und Beprobung von Wildschweinen dabei unterstützen, das Seuchengeschehen in den Griff zu bekommen. Sind möglichst wenige Wildschweine vorhanden, senkt das die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Wildschwein ansteckt und die Seuche weiterverbreitet.

Sollten Sie im Wald auf ein totes Wildschwein stoßen, so melden Sie den Fund bitte direkt beim zuständigen Veterinäramt oder ganz einfach mithilfe der App Tierfund-Kataster des Deutschen Jagdverbandes e. V.Öffnet sich in einem neuen Fenster. Alle Fundorte für Wildschweine werden innerhalb der App automatisch an das Friedrich-Loeffler-Institut Öffnet sich in einem neuen Fensterund von dort an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet. So können Behörden schnellstmöglich eine Untersuchung des Kadavers durchführen und Maßnahmen einleiten.

Die Fundstelle sollte möglichst gekennzeichnet und abgesperrt werden (zum Beispiel mit Flatterband). Da bei der Bergung von Wildschweinkadavern seuchenhygienische Vorgaben beachtet werden müssen, erfolgt die Bergung wie oben bereits beschrieben ausschließlich durch geschultes Personal. Kontakt mit dem Kadaver ist zu vermeiden. Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 60 Grad Celsius gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden.

Auch Wildschweine, die sich auffällig verhalten oder typische Symptome der Afrikanischen Schweinepest vorweisen, sollten Sie den Veterinärämtern melden.

Die Zäune sind wesentlich, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen. Daher ist es wichtig, dass sie stets in einem guten Zustand sind. Achten Sie bitte darauf, dass Tore stets geschlossen sind. Sollte Ihnen ein Loch im Zaun auffallen, melden Sie es bitte an die entsprechende Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner im betroffenen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Sie möchten darüber hinaus aktiv an der Seuchenbekämpfung mitwirken? Dann kommt vielleicht eine Teilnahme am Kadaversuchteam für Sie und Ihren Jagdhund infrage! Das Land fördert die Ausbildung mit bis zu 500 Euro. Zu beachten ist, dass der Antrag vor Beginn des Ausbildungslehrgangs gestellt werden muss. Anträge, die erst nach Abschluss der Prüfung im Hessischen Landwirtschaftsministerium eingehen, können nicht mehr bewilligt werden.

Kontakt

Ausbildung Kadaversuchhunde Hessen

Martin Lauer

Jagdgebrauchshundverein Mittelhessen e.V. (JGV Mittelhessen)

Beethovenstr. 1
35287 Amöneburg

Man sieht fünf Männer im Wald.

Checkliste

Bewegungsjagden

Hier finden Sie eine Übersicht, was es bei Bewegungsjagden zu beachten gilt.

Kadaverbergung - so geht's!

An den Kadavern toter Schweine, die große Mengen an Viruspartikeln enthalten, können sich andere Schweine leicht anstecken. Aus diesem Grund müssen die Kadaver aus dem Wald entfernt werden. Zur Schulung hat das Hessische Landwirtschaftsministerium in ressortübergreifender Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einen Film über die sachgerechte Bergung und Beprobung von tot aufgefundenen Wildschweinen angefertigt. Bitte beachten Sie, dass nur geschultes Personal der Kreisveterinärämter berechtigt ist, Kadaver zu bergen.