Das Bild zeigt das Gebäude des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt

Über uns

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Das Ministerium Öffnet sich in einem neuen Fenstersowie die staatliche Veterinärverwaltung sind sowohl für die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen im Inland als auch für die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten aus dem Ausland verantwortlich.

Dabei obliegt dem Landwirtschaftsministerium die übergeordnete Koordination im Seuchenfall. Es leitet fachlich das Tierseuchenkrisenzentrum, koordiniert die Bekämpfung akuter Tierseuchen, stimmt Fragestellungen der Bekämpfungsstrategie und der Maßnahmen mit den beteiligten Behörden, Organisationen und mit anderen Bundesländern ab und vertritt die Landesinteressen auf Bundesebene. Zudem sammelt und bewertet das Landwirtschaftsministerium als Leitungsorgan Informationen über das Tierseuchengeschehen und leitet diese über den Bund an die EU-Kommission und das Internationale Tierseuchenamt sowie die anderen Bundesländer weiter.

Tierseuchenkrisenzentrum

Das Tierseuchenkrisenzentrum ist eine Organisationseinheit des Hessischen LandwirtschaftsministeriumsÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Leiter des Tierseuchenkrisenzentrums ist ein Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums. Alle relevanten Fachabteilungen des Hessischen Landwirtschaftsministeriums (Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittel/Futtermittel, Tierschutz, Landwirtschaft, Jagd und Forst) sind in diesem Krisenzentrum gebündelt. Alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wie die Abstimmung der Gebietskulissen der Sperrzonen, die Bewertung der Lage, die Information der Leitung über die tagesaktuelle Seuchensituation oder die Information der Öffentlichkeit werden im Tierseuchenkrisenzentrum vorbereitet, koordiniert, umgesetzt und überwacht. Dies stellt eine schnelle und effiziente Bekämpfung von Tierseuchen sicher.

Landkreise und kreisfreie Städte

Für die Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen sind in Hessen zunächst die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. So stellen amtliche Tierärzte und Tierärztinnen dieser Veterinärbehörden den Verdacht bzw. Ausbruch der Tierseuche amtlich fest, ordnen die erforderlichen Maßnahmen gemäß den entsprechenden Verordnungen an (unter anderem Untersuchung, Probenahme, Organisation und Durchführung der Suche nach verendeten Wildschweinen, Einleitung epidemiologischer Ermittlungen) und führen diese durch bzw. überwachen deren Umsetzung. Die Task-Force Tierseuchenbekämpfung Hessen unterstützt die Kreise/kreisfreien Städte dabei.

Task-Force Tierseuchenbekämpfung Hessen

Die Erfahrungen mit vergangenen Tierseuchenausbrüchen haben gezeigt, dass einzelne Veterinärbehörden der Landkreise bzw- kreisfreien Städte schnell Unterstützung bei der Bekämpfung von Tierseuchen, wie zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest brauchen. Aus diesem Grund wurde in Hessen die Task-Force TierseuchenbekämpfungÖffnet sich in einem neuen Fenster ins Leben gerufen. Diese Einheit unterstützt die Veterinärbehörden im Falle eines Tierseuchenausbruches und schafft hierzu bereits im Vorfeld die Grundlagen für eine effektive und landeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung. Hierzu arbeiten jeweils zwei spezialisierte Amtstierärztinnen/Amtstierärzte an den drei hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel im Team zusammen.

Landesbetrieb Hessisches Landeslabor

Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor Öffnet sich in einem neuen Fenster(LHL) untersucht Proben, die von Haus- und Wildscheinen genommen werden auf das ASP-Virus und leitet positive Proben zur Bestätigungsuntersuchung an das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-InstitutÖffnet sich in einem neuen Fenster weiter.

Der LHL ist zudem bereits präventiv tätig und nicht erst dann, wenn ein Verdacht vorliegt: Bereits im Oktober 2008 wurde in Hessen ein Tierseuchenfrühwarnsystem eingerichtet, in dessen Rahmen Pflichtuntersuchungen erfolgen für den Fall, dass in einem Hausschweinebestand plötzlich gehäuft Todesfälle oder Fieber über 40,5°C unklarer Ursache festgestellt werden sollten. Dazu muss entweder eine repräsentative Zahl an Blutproben oder verendete Tiere aus dem betreffenden Bestand untersucht werden. Diese Maßnahmen sollen den Eintrag einer Tierseuche in den Bestand frühzeitig erkennbar machen und so auch einer Verschleppung zwischen verschiedenen Beständen entgegenwirken.

Zusätzlich wird zur Früherkennung eines möglichen Tierseuchen-Eintrags nach Hessen ein flächendeckendes Monitoring bei Wildschweinen durchgeführt, welches auch die Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest einschließt. Jährlich werden im Rahmen des Monitorings zwischen 3.000 und 5.000 Proben untersucht.

Friedrich-Loeffler-Institut

Das Friedrich-Loeffler-InstitutÖffnet sich in einem neuen Fenster (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, arbeitet in verschiedenen Fachdisziplinen sowohl grundlagen- als auch praxisorientiert.

Als selbständige Bundesoberbehörde des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Öffnet sich in einem neuen Fenster(BMEL) sind zentrale Aufgaben des Instituts im Tiergesundheitsgesetz verankert, dazu zählt die Funktion als Nationales Referenzlaboratorium (NRL) für Afrikanische Schweinpest. So obliegt dem FLI die Bestätigung der Befunde der Landeslabore sowie die weitere Charakterisierung des Erregers. Im NRL für ASP werden jährlich tausende Proben aus ganz Deutschland und der Welt untersucht sowie anwendungsorientierte Forschung auf dem Gebiet der Diagnostik, Epidemiologie und Pathogenese betrieben. Auf dieser Grundlage erstellt das Friedrich-Loeffler-Institut Risikobewertungen, die als Informationsgrundlage dienen und ein wesentliches Instrument der Tierseuchenprävention und -bekämpfung in Deutschland und Hessen darstellen.

Rechtsgrundlage

Mit der bereits am 20. April 2016 in Kraft getretenenVerordnung (EU) 2016/429Öffnet sich in einem neuen Fenster (EU-Tiergesundheitsrechtsakt/Animal Health Law) wurde ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für Tiergesundheit geschaffen. Die Verordnung gilt seit dem 21. April 2021 und regelt für Landtiere, Wassertiere und sonstige Tiere die Vorbeugung gelisteter und neu auftretender Tierseuchen sowie deren Bekämpfung.

Zusätzlich zur Basisverordnung hat die EU-Kommission eine Vielzahl ergänzender delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erlassen, die der weitergehenden Regelung oder der Harmonisierung dienen, beispielsweise bei der Kategorisierung von Seuchen.

Die Zuständigkeiten sind in der hessischen Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten von Behörden der Landesverwaltung im Veterinärwesen und bei der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung geregelt.