Bei Ausbruch der ASP
Schlachtung und Verbringung
Merkblatt Schlachtung
Grundsätzlich gibt es diverse Vermarktungsmöglichkeiten für Fleisch und Fleischerzeugnisse von Schweinen, die in einer Sperrzone III gehalten wurden. Bitte beachten Sie dazu die untenstehenden Schemata.
Eine Vermarktung innerhalb Deutschlands von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, die in einer Sperrzone III gehalten wurden, ist mit entsprechender Kennzeichnung (Genusstauglichkeits- und ggf. Identitätskennzeichen) möglich. Nach risikomindernder Behandlung, z. B. einer Wärmebehandlung zur Erreichung einer Kerntemperatur von 70 °C für mindestens 30 Minuten, ist eine europaweite Vermarktung möglich. So können z. B. Brühwürste deutschland- und europaweit gehandelt werden. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr zuständiges Veterinäramt weiter.