Schweinehaltungshygieneverordnung
Die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)Öffnet sich in einem neuen Fenster enthält die auch in seuchenfreien Zeiten einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Betriebe, die Schweine zu Mast- oder Zuchtzwecken halten. Auch die Verfütterung von Speiseabfällen ist verboten! Rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.