Ein Wildschwein im Wald.

Afrikanische Schweinepest in Hessen

Folgende Informationen werden regelmäßig aktualisiert. 
Stand: 13. Dezember 2024, 7:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in den Sperrzonen I, II und III: Wildschweine

 Anzahl gesamtLK
Groß-Gerau
LK Berg-straßeMain-Taunus-KreisLK Darmstadt DieburgStadt DarmstadtKreis OffenbachOdenwald-kreisStadt Frankfurt am MainStadt WiesbadenStadt OffenbachHoch-taunus-kreisRheingau-Taunus-Kreis
Funde197566862033305123791321477455
Positiv getestet57823830502560000004

 

Aktuelle Fallzahlen in der Sperrzone III: Schweinehaltungen

 Anzahl gesamtLK Groß-GerauLK Bergstraße
Positiv getestet981

Die betroffenen Betriebe (gehaltene Haus- und Wildschweine) werden von einer Sperrzone III umschlossen. Innerhalb dieser Zone gelten noch einmal besonders strenge Sicherheitsmaßnahmen, um die Seuche erfolgreich einzudämmen.

Interaktive Karte

Unter dem unten aufgeführten Link können Sie eine interaktive Karte mit den aktuell eingerichteten Sperrzonen aufgrund des Ausbruches der Afrikanischen Schweinpest abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Tierseuchenlage verändert und die Zonengrenzen daher ggf. auch weiterhin angepasst werden müssen. Das Regierungspräsidium Darmstadt übernimmt in diesen Fällen die Abstimmung der neuen Zonengrenzen mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Hessischen Landwirtschaftsministerium. Sobald diese Abstimmungen beendet sind, wird dann eine aktualisierte Karte an dieser Stelle eingestellt. Die zur Anordnung der Maßnahmen erforderlichen Allgemeinverfügungen werden von den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten erlassen und sind bei Bedarf auf deren Internetseiten in der jeweils aktuellen Fassung abrufbar. 

Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte

Für die Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen sind in Hessen zunächst die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Städte und Kreise erlassen daher Allgemeinverfügungen, um das Seuchengeschehen einzudämmen.