Wildschwein im Wald

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Weiterer ASP-Fall im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Das ASP-Virus ist bei einem weiteren Wildschwein im Landkreis Darmstadt-Dieburg nachgewiesen worden. Eine Försterin hatte den Kadaver am Dienstag in einem Waldstück bei Ober-Ramstadt aufgefunden. Eine entnommene Probe wurde zum Hessischen Landeslabor nach Gießen geschickt und am Freitagmorgen als positiv zurückgemeldet.

Wildschweinkadaver bei Ober-Ramstadt aufgefunden

Das ASP-Virus ist bei einem weiteren Wildschwein im Landkreis Darmstadt-Dieburg nachgewiesen worden. Eine Försterin hatte den Kadaver am Dienstag in einem Waldstück bei Ober-Ramstadt aufgefunden. Eine entnommene Probe wurde zum Hessischen Landeslabor nach Gießen geschickt und am Freitagmorgen als positiv zurückgemeldet. Die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus.

Neue Sperrzonen I und II werden ausgewiesen

Aufgrund der geographischen Lage des neuen Fundes inmitten des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird es erforderlich, neue Sperrzonen I und II auszuweisen. Der genaue Verlauf wird jetzt in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und den zuständigen Behörden im Landkreis festgelegt. Zudem wird der Landkreis kurzfristig auch eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist die Rechtsgrundlage, die auch die gültigen Restriktionen bezüglich der Öffentlichkeit, der Jägerschaft und der Landwirtschaft regelt.

Oberstes Gebot bleibt die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln

Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebenen arbeiten weiterhin mit Hochdruck, um eine Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Mittlerweile wurden bereits über 35.000 Hektar Fläche sowohl mit Hunden als auch mit Drohnen abgesucht. Dabei wurden über 345 Wildschweinkadaver aufgefunden. Von diesen wurden 79 positiv getestet. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Nachbarländern, den betroffenen Behörden und wissenschaftlichen Experten.

Darüber hinaus ist es von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde. Es gilt ein Jagdverbot und für landwirtschaftliche Tätigkeiten gelten besondere Voraussetzungen. Die Maßnahmen dienen dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen.

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